Lizenzvereinbarung zum Methodenkonzept Suchtprävention mit Rauschbrillen
Zwischen der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH
Victoriastraße 12 in 50668 Köln
und
dem Käufer
Präambel
Das Methodenkonzept Suchtprävention mit Rauschbrillen hat sich zum Ziel gesetzt, Jugendliche und Erwachsene zu Alkohol und illegalen Drogen zu informieren und sie über Risiken und Gefahren aufzuklären.
Bestandteil des pädagogischen Konzeptes sind unterschiedliche Rauschbrillen und ein Handbuch mit zahlreichen Übungen und Methoden zur Anwendung der Rauschbrillen für die pädagogische Praxis.
Durch den Einsatz des Methodenkonzeptes Suchtprävention mit Rauschbrillen lernen Jugendliche und junge Erwachsene anhand der hierbei eingesetzten Arbeitsmittel, wie Alkohol und illegale Drogen das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Ziel ist es, den Umgang mit Alkohol und illegalen Drogen zu thematisieren und Abhängigkeiten frühzeitig und nachhaltig zu vermeiden.
§ 1 Vertragsgegenstand / Nutzungsumfang
- Das Methodenkonzept Suchtprävention mit Rauschbrillen einschließlich aller Bestandteile (z. B. Methodenhandbuch, Bilder, und Texte ist Eigentum der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH. Eine Verwendung auch nur von Teilen außerhalb des hierfür vorgesehenen Einsatzes ist nicht gestattet.
- Die Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes, nichtkommerzielles Nutzungsrecht an dem von ihr entwickelten Methodenkonzept für die nachfolgend genannten Nutzungsarten ein.
- Zur Erfüllung des Vertragszweckes, also der Nutzung des Methodenkonzeptes im Rahmen von Suchtprävention, Gesundheitsprävention und betrieblicher Prävention oder der Verkehrserziehung, erhält der Käufer insbesondere die folgenden Rechte:
- das Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht;
- das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital. - Der Käufer ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Methodenkonzeptes nebst seiner Bestandteile zu erstellen. Der Käufer hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH sichtbar anzubringen. Über diesen genannten Fall hinaus ist der Käufer nicht zur Vervielfältigung des Methodenkonzeptes nebst seiner Bestandteile berechtigt.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, das ihm übergebene Methodenkonzept nebst seiner Bestandteile oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, das Methodenkonzept einschließlich seiner Bestandteile zu veräußern, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren. Die Rechte aus den §§ 52a, 53 UrhG bleiben hiervon unberührt.
- Inhaltliche Bearbeitungen und Umgestaltungen des Methodenkonzeptes durch den Käufer sind unzulässig.
§ 2 Nutzungsentgelt / Zusätzliche Bestandteile
- Die Übertragung der vorstehenden Nutzungsrechte stehen unter der aufschiebenden Bedingungen der vollständigen Kaufpreiszahlung.
- Der Käufer ist nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises dazu berechtigt, weitere Handbücher, Rauschbrillen sowie sonstige Arbeits– und Präsentationsmittel bei der Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH zu erwerben.
§ 3 Einhaltung der Nutzungsbedingungen
Die Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu prüfen oder überprüfen zu lassen. Sollte festgestellt werden, dass das Methodenkonzept nebst seiner Bestandteile widerrechtlich genutzt wurde bzw. wird, behält sie sich das Recht vor, die unberechtigte Nutzung zu verfolgen bzw. verfolgen zu lassen.
§ 4 Schutz des Methodenkonzeptes
Der Käufer ist verpflichtet, das Methodenkonzept nebst seiner Bestandteile durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien des Konzeptes an einem geschützten Ort zu verwahren.
§ 5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf vorliegende Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
- Sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.